Rückbau, Sanierungund Umzugaus einer Hand.
Neun Gewerke,ein Ansprechpartner.
Von der Anfragezur Übergabe.
- 01
Anfrage und Vor-Ort-Termin
Sie schildern uns Ihr Anliegen, wir verschaffen uns vor Ort ein genaues Bild der Lage.
- 02
Angebot und Planung
Sie erhalten ein transparentes Angebot inklusive Zeitplan, abgestimmt auf Ihre Termine.
- 03
Durchführung
Unser Team führt die Arbeiten sauber, sicher und nach allen gesetzlichen Vorgaben durch.
- 04
Abnahme und Übergabe
Gemeinsame Endabnahme, besenreine Übergabe und vollständige Entsorgungsnachweise.
Sicherheit istkeine Option.
- TRGS 519Großer Asbestschein
Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 3.
- TRGS 521Künstliche Mineralfasern
Fachgerechter Umgang mit KMF.
- TRGS 524Kontaminierte Bereiche
Arbeiten in kontaminierten Bereichen.
- § 53 KrWGNicht gefährliche Abfälle
Sammeln, Befördern, Handeln, Makeln.
- § 54 KrWGGefährliche Abfälle
Sammeln, Befördern, Handeln, Makeln.
- TRGS 519 Nr. 5.3Gerätefachkunde
Sachkunde für Geräte und Verfahren.
- GesellenbriefElektrotechnik
Abgeschlossene Gesellenprüfung im Elektrohandwerk.
- DGUV 301-004Erdbaumaschinen
Befähigungsnachweis zum Führen von Erdbaumaschinen.
Vorher. Nachher.
Aufnahmen aus eigenen Baustellen in Bremen. Ziehen Sie den Regler und vergleichen Sie den Zustand vor und nach unserer Arbeit.




Sprechen wir überIhr Projekt.
KostenloseErstberatung.
Einsatzgebiet
Bremen: Mitte, Neustadt, Schwachhausen, Findorff, Walle, Gröpelingen, Horn-Lehe, Oberneuland, Osterholz, Hemelingen, Obervieland, Huchting, Woltmershausen, Burglesum, Vegesack, Blumenthal, Borgfeld, Vahr.
Umland: Delmenhorst, Stuhr, Weyhe, Achim, Oyten, Lilienthal, Ritterhude, Osterholz-Scharmbeck, Syke, Ganderkesee, Verden, Schwanewede.
Häufige Fragen
Wir arbeiten in Bremen und im gesamten Umland, für Privat- und Gewerbekunden. Dazu zählen unter anderem Delmenhorst, Stuhr, Weyhe, Achim, Oyten, Lilienthal und Osterholz-Scharmbeck.
Ja. Sperrmüll, Bauschutt und Sonderabfälle entsorgen wir fachgerecht nach allen gesetzlichen Vorgaben, inklusive Nachweisen. Wir besitzen die Erlaubnis nach §§ 53 und 54 KrWG.
Ja. Wir arbeiten nach TRGS 519 (großer Asbestschein), TRGS 521 (künstliche Mineralfasern) und TRGS 524 (kontaminierte Bereiche).
Sprechen Sie uns direkt an. Kurzfristige Kapazitäten prüfen wir individuell, gerade bei Nachlassfällen, Mietrückgaben oder anstehenden Übergabeterminen.
Nach einer kostenlosen Besichtigung vor Ort erhalten Sie ein transparentes, verbindliches Angebot. So wissen Sie vorab, woran Sie sind.









